Neufassung des bayerischen Klimaschutzgesetzes

Am 13.12.2022 hat der Landtag die Neufassung des bayerischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz will Bayern bis 2040 klimaneutral werden – fünf Jahre früher als der Bund. Die Neufassung des Gesetzes war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöst worden, in dem die Karlsruher Richter – bezogen auf den Bund – gefordert hatten, dass in einem Klimaschutzgesetz verbindlichere Ziele bei der Reduzierung von Emissionen zu setzen wären. Daraufhin hatte auch Bayern sein kurz zuvor beschlossenes Gesetz überarbeitet.

Pressemitteilung Nr. 201/22 des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 13.12.2022:
Glauber: Klimaschutzgesetz 2.0 weist Weg in klimaneutrale Zukunft – Landtag gibt grünes Licht

Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:
Klimaneutrales Bayern 2040
Bayerisches Klimapaket II
Gesetzentwurf der Staatsregierung (Stand 30.06.2022): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

Medienecho:
BR24: Julia Ruhs: Das neue bayerische Klimaschutzgesetz – was will es?
SZ (dpa): Landtag beschließt überarbeitetes Klimaschutzgesetz