Am 12.11.2020 wurde im Bayerischen Landtag ein Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) beschlossen. Damit ist der Klimaschutz erstmals in der bayerischen Gesetzgebung verankert.
Zentrale Punkte sind die Senkung des CO2-Äquivalents um mindestens 55 % bis 2030 (bezogen auf den Durchschnitt des Jahres 1990) und die Klimaneutralität Bayerns bis spätestens 2050. Die Staatsregierung stellt ein Bayerisches Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Erreichung dieser Minderungsziele sowie eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf und schreibt diese regelmäßig fort. Der Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz erstellt alle zwei Jahre einen Klimabericht und kann sich durch Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen beraten und unterstützen lassen (Bayerischer Klimarat). Der Bayerische Klimaschutzpreis wird jährlich verliehen.