Als Reaktion auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2021 hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze einen Entwurf zur Novellierung des 2019 beschlossenen Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Anhebung der Minderungsziele vor: Bis 2030 soll der Treibhausgasausstoß um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Für die 2030er Jahre werden konkrete jährliche Minderungsziele festgelegt. Im Jahr 2045 soll Deutschland dann treibhausgasneutral sein, also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach 1. Lesung und Debatte im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2021 wird der Gesetzentwurf nun im federführenden Umweltausschuss weiterberaten.